Häufig gestellte Fragen
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Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
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Sie erhalten das Motorrad mit einem vollen Kraftstofftank, Sie müssen das Motorrad mit einem vollen Tank zurückgeben. Wenn Sie das Motorrad mit weniger Kraftstoff zurückgeben, werden Sie für den vollen Tank und Handhabung, insgesamt (50 €) berechnet.
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Wenn Sie Ihre Buchung 30 Tage im Voraus stornieren, fallen keine Kosten an.
Bei einer Stornierung vor Ablauf von 15 Tagen wird eine Gebühr von 25 % des Gesamtbetrags der Buchung erhoben.
Wenn Sie vor Ablauf von 7 Tagen stornieren, wird eine Gebühr von 50 % des Gesamtbetrags der Buchung erhoben.
Wenn Sie vor einem Tag stornieren, wird eine Gebühr von 75 % des Gesamtbetrags der Reservierung erhoben.
Wenn Sie am letzten Tag stornieren oder nicht zur Abholung des Rollers erscheinen, werden 100% des gesamten Buchungsbetrags in Rechnung gestellt.
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Unsere Motorräder haben einen mittleren Hubraum und benötigen daher einen Führerschein der Klasse A oder A2. A oder A2.
Wir haben auch 125 cc Motorräder mit manueller Schaltung, die Sie fahren können, wenn Sie den Führerschein haben A1 oder B mit einem Mindestalter von 3 Jahren.
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Wir haben kein Mindestalter für die Anmietung unserer Motorräder, solange Sie den entsprechenden Führerschein besitzen.
Es ist keine Mindesterfahrung erforderlich, aber gewisse Fähigkeiten und Vorsicht sind für das Fahren auf den Inseln ratsam.
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Sie sollten sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir herausfinden können, welche Option am besten geeignet ist. Außerdem werden wir Ihnen im Mietvertrag die erforderlichen Telefonnummern für die Pannenhilfe zuweisen.
Die Kosten für die Reparatur des Reifens sind nicht abgedeckt und werden Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wenn der Reifen mit einer provisorischen Lösung repariert wird, wird Ihnen außerdem der Austausch des Reifens am Ende der Mietdauer aus Sicherheitsgründen in Rechnung gestellt.
Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters Reparaturen selbst vorzunehmen.
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Ja, sofern Sie uns über Ihre Absichten informieren.
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Nein. Das Fahren auf Schienen oder im Gelände ist nicht erlaubt.
Dies kann zur Annullierung des Mietvertrags führen, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.
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Ja, das ist möglich, solange das Motorrad zur Verfügung steht.
Wenn nicht, könnten wir die Option eines anderen Motorrads in Betracht ziehen.
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Das Motorrad ist durch die obligatorische Haftpflichtversicherung gedeckt, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die der Mieter mit dem Motorrad verursacht.
Der Mieter haftet zu 100 % für alle Schäden am Motorrad, die durch sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit verursacht werden.
Der Mieter muss dem Vermieter und der zuständigen Behörde jeden Unfall, Diebstahl oder Schaden am Motorrad so schnell wie möglich melden.
Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters Reparaturen selbst vorzunehmen.
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Ja, der Mieter muss den gesamten Mietpreis im Voraus bezahlen und anschließend eine Kaution von 150€ bis 700€ je nach Motorradmodell hinterlegen, die am Ende der Mietzeit zurückerstattet wird, wenn keine Schäden oder Ansprüche vorliegen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, seine Kredit- oder Debitkarte mit allen zusätzlichen Kosten zu belasten, die für Bußgelder, Schäden, Reparaturen, Kraftstoff, Reinigung oder den Verlust von Dokumenten oder Fahrzeugschlüsseln anfallen können.
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Hoffen wir, dass das nicht passiert! Niemand mag Geldbußen. Wir vertrauen darauf, dass Sie Ihre Mobilität verantwortungsvoll nutzen.
Sie werden über die verhängten Bußgelder benachrichtigt, und es wird eine Gebühr von 25 Euro als Entschädigung für den Bußgeldbescheiddienst erhoben.
Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während des Mietzeitraums verantwortlich. Der Mieter muss den Vermieter über alle Bußgelder informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Bearbeitung von Bußgeldern, die dem Mieter auferlegt werden, geht immer zu Lasten des Vermieters. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keiner der eventuell abgeschlossenen Versicherungen enthalten. Für den Fall, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, aus welchem Grund auch immer, festhalten, haftet der Mieter und entschädigt den Vermieter für alle dadurch entstandenen Kosten und Gewinnausfälle.